AGB Ghostwriting - Auftragslyrik, Ghostwriting, E-Books, Hardcover, Software, DM!

Direkt zum Seiteninhalt
Header Auftragsdichtung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der IB2S-products-UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsbereich Ghostwriting
© IB2S-products-UG (haftungsbeschränkt) Stand: 23.06.2024
§ 1.) Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen IB2S-products-UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden IB2S genannt, und dem Besteller gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt. Der Besteller versichert, selbst keine AGB zu haben, beziehungsweise IB2S über seine AGB zu informieren. Für den Fall eigener AGB erklärt der Besteller, mit IB2S vorab einen Ausgleich widersprechender Positionen zu verhandeln. IB2S erkennt pflichtwidrig nicht mitgeteilte AGB des Bestellers nicht an, der Besteller verzichtet auf seine AGB, wenn er sie pflichtwidrig nicht mitteilt.
  
Die AGB können als PDF-Version von IB2S in der jeweils geltenden Fassung heruntergeladen werden.
 
Soweit sich die AGB nicht durch gesetzliche Vorgaben ändern, bleiben die AGB in der Fassung bei Vertragsabschluss bis zur Abwicklung des Auftrages unverändert gültig.
  
§ 2) Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss
  
a.) Gegenstand des Vertrages zwischen IB2S und dem Besteller ist die Erstellung eine individuellen Rede oder eines individuellen Vortrages (im folgenden Werk genannt) nach Vorgaben des Bestellers und die Zurverfügungstellung zur öffentlichen Nutzung nach den folgenden Bestimmungen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass es sich um ein individuell für den Besteller erstelltes Werk im Sinne von § 312 g Abs. 2 Satz 1 BGB handelt.
  
b.) Der Vertrag kommt mit Eingang des in Rechnung gestellten Preises bei IB2S zustande, soweit IB2S dem Vertrag nicht wegen Verstoßes gegen § 3 dieser AGB widerspricht. Die Zahlung ist eine Anerkenntniszahlung. Damit erlischt zugleich das Widerrufsrecht des Bestellers und er ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet.
  
c.) IB2S behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistung durch höhere Gewalt, staatlichen Eingriff, neu auftretende juristische und tatsächliche Hindernisse, Sabotage oder sonst wie unmöglich wird.
  
§ 3.) Rechte am Werk
  
a.) Das Copyright © verbleibt IB2S. IB2S ist jedoch nicht berechtigt, das Werk ohne Zustimmung des Bestellers zu veröffentlichen. Der Besteller ist zu dieser Zustimmung nicht verpflichtet.
  
b.) Der Besteller erhält das unbefristete, vererbliche und unbedingte Recht, das Werk unentgeltlich im eigenen Namen vorzutragen und zur unentgeltlichen Weitergabe zu vervielfältigen.
  
ba.) Ein Copyrightvermerk zugunsten IB2S ist nicht erforderlich. Der Besteller darf in eigenem Namen als Urheber auftreten.
bb.) IB2S gestattet dem Besteller im Rahmen einer Unterlizensierung einen Copyrightvermerk unter seinem Namen auf dem Original oder auf Vervielfältigungsexemplaren anbringen und sich auch ansonsten als Urheber darstellen.
bc.) Der Besteller darf das Werk in eigenem Namen an einem öffentlichen Ort auf Dauer anbringen und dadurch einer breiten Öffentlichkeit zugänglich oder bekanntmachen, soweit für den Zugang kein Entgelt verlangt wird.
bd.) Der Besteller darf das Werk jedoch nicht entgeltlich abgeben oder in entgeltlich vertriebenen Werken verwenden oder an einem nur gegen Entgelt zugänglichen Ort wiedergeben. Dies bedarf eines erweiterten Autorenvertrages.
be) Als entgeltlich gelten auch Veröffentlichungen, mit denen im Umfeld, z.B. durch Werbeeinblendungen oder im Hintergrund, z.B. durch Erhebung von Daten ein Entgelt verdient wird.

Nicht als entgeltliche Veröffentlichung gilt, wenn ein anderer als der Besteller in einer entgeltlich abgegebenen Veröffentlichung das Werk zitiert oder Auszüge von nicht erheblichem Umfang verwendet, soweit dadurch nicht planmäßig das Werk als Ganzes oder in wesentlichem Umfang in einer irgendwie gearteten Fortsetzungsveröffentlichung wirtschaftlich verwertet wird.
 
d.) Als Vervielfältigungsexemplar gilt jedwede zur Verbreitung geeignete Technik der dauerhaften Verfügbarkeit, egal ob analog, digital, als Ton- oder Bildaufzeichnung oder sonst wie.
  
e.) Die entgeltliche Veröffentlichung bedarf des Abschlusses eines gesonderten Autorenvertrages und ist nicht Gegenstand der Bestellung.
  
f.) IB2S darf den Auftrag ablehnen oder die Unterlizensierung ersatzlos entziehen, wenn die Art oder die Verwendung des Werkes rechtlich unzulässig ist oder das allgemeine Sittlichkeitsempfinden sowie die Ehre breiter Schichten, schutzwürdiger Minderheiten oder auch nur Einzelner verletzt. IB2S behält sich daher vor, einen Auftrag abzulehnen oder die Unterlizensierung zu entziehen. Generell ausgeschlossen sind
  
Ø  Schmähungen, die geeignet sind, einzelne Adressaten, Minderheiten oder ganze Gesellschaftsschichten herabzuwürdigen. Dies gilt nicht für Werke, die sich auf einen Sachverhalt und nicht gegen Personen richten.
Ø  Werke mit rassistischem oder volksverhetzendem Inhalt.
Ø  Werke, die geeignet sind, die verfassungsmäßigen oder internationalen Menschenrechte oder die verfassungsmäßige Ordnung zu beeinträchtigen.
Ø  Werke, die zu persönlicher oder staatlicher Gewalt aufrufen.
Ø  Werke, die die Weltanschauung eines Einzelnen oder von Gruppen nicht nur kritisieren oder karikieren, sondern herabwürdigen.
Ø  Die Verwendung eigentlich zulässiger Werke in sinnentstellendem Zusammenhang steht der Unzulässigkeit des Werkes gleich.

g.) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Urheberrechts.
 
§ 4.) Gestaltung des Werks
  
a.) Das Werk kann ausschließlich in deutscher Sprache (Deutsch, Deutschland) bestellt werden. Die Abfassung des Werks in anderen Sprachen, nationalen deutschen Sprechweisen im Ausland oder in besonderen Bevölkerungsgruppen oder regionaler Mundart ist ausgeschlossen.
  
b.) Reden und Vorträge werden nicht in Reimform oder sonstigen Kunstformen erstellt. Auf Stundenabrechnungsbasis können Sonderformen vereinbart werden, soweit IB2S dem zustimmt. Ein Pauschalpreis oder ein einzuhaltender verbindlicher Zeitrahmen hierfür sind ausgeschlossen.
  
c.) Der Besteller ist verpflichtet, IB2S von besonderen Gegebenheiten (z. B. einer religiösen Einstellung des oder der Adressaten) zu informieren. Dies gilt auch dann, wenn auf dem Fragebogen nicht ausdrücklich danach gefragt sein sollte.
 
e.) Die Werke werden üblicherweise nach Duden in neuer deutscher Rechtschreibung erstellt. Der Besteller kann auf Wunsch alte deutsche Rechtschreibung (vor 1996) optieren. Wurde eine Sonderform nach § 4 b Abs. 2 vereinbart, besteht kein Recht auf vollständig korrekte Umsetzung der Dudenvorgaben, soweit es der Ermöglichung der Sonderform geschuldet ist und im Rahmen der dichterischen Freiheit üblich ist.
  
§ 5.) Mängelbeseitigung
  
a.) Stellt der Besteller nach Lieferung der PDF-Datei fest, dass das Werk nicht seinen Vorgaben oder Vorstellungen entspricht, so bessert IB2S nach Mitteilung der Kritikpunkte bis zu 3 Mal kostenlos nach. Weitere Überarbeitungen sind ausgeschlossen.
  
Verändert sich durch die Nachbesserung der Umfang des Werks, so hat der Besteller, den Kaufpreis nachzuzahlen, den er mehr zu zahlen gehabt hätte, wenn der Umfang von Anfang an bekannt gewesen wäre. IB2S ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Besteller von der voraussichtlichen Veränderung des Umfanges zu informieren.
  
b.) Geht der Mangel auf das Unterlassen von Informationen, insbesondere aber nicht ausschließlich auf mangelhaftes Ausfüllen der Bestellung oder des Fragebogens zurück, so bessert IB2S nur einmal kostenlos nach.
  
c.) Hat der Besteller offenkundig etwas arglistig verschwiegen, so ist IB2S zur Nachbesserung nicht verpflichtet.
  
d.) Eine Anfechtung wegen Irrtums in der Erklärung wird ausdrücklich in beiderseitigem Einvernehmen abbedungen.
  
e.) Hat der Besteller seine Reklamationsrechte erschöpft und verlangt weitere Nachbesserungen, ist IB2S berechtigt, hierfür weitere 50 % des ursprünglichen Kaufpreises zu verrechnen oder die Nachbesserung abzulehnen. Der Anspruch auf die weitere Nachbesserung beginnt mit Eingang des zusätzlichen Kaufpreises.
  
f.) Im Übrigen haftet der Besteller selbst, unbeschränkt und allein für die Zulässigkeit des Auftrages, seines Inhalts und seiner von ihm beabsichtigten Verwendung. Ein Regress gegen IB2S oder eine Haftung ist insoweit unbeschadet des Ablehnungsrechts nach § 3 dieser AGB unwiderruflich ausgeschlossen. Der Besteller stellt IB2S insoweit von jeglicher Beanspruchung frei.
  
§ 6.) Zahlung in D-Mark, andere Währungen, Kryptowährungen, Zahlungsdienste.
  
a.) IB2S erkennt Zahlung in DM an. Hierfür gelten uneingeschränkt die Sonderbedingungen für Zahlungen in DM, die auf dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden können.
  
b.) Zahlungen in Fremdwährung sind so zu bewirken, dass der vereinbarte Preis ungeschmälert im Inland zur freien Verfügung von IB2S steht.
  
c.) Zahlungen in Kryptowährungen (z.B. Bitcoin) oder Zahlungsdienste, die nicht Banken sind (z.B. PayPal), werden nicht akzeptiert.
  
§ 7.) Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
  
a.) Anzuwendendes Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des EU- und UN-Kaufrechts. Soweit der Besteller noch        andere Rechtsordnungen zu beachten hat, ist er für deren Einhaltung selbst verantwortlich. Soweit Rechte außerhalb des deutschen Rechts nicht abbedungen werden können, verpflichtet sich der Besteller unwiderruflich für sich und seine Rechtsnachfolger, dieses Recht nicht auszuüben.
  
b.) Gerichtsstand ist Regensburg.
 
c.) Vertrags- und Verhandlungssprache ist ausschließlich Deutsch.
 
d.) Erklärungen können schriftlich auf Papier, als Fax oder per E-Mail abgegeben werden. Sie müssen die in der Bestellbestätigung mitgeteilten Sicherheitsmerkmale (Bestellnummer, Rechnungsnummer, Sicherheitscode) tragen.
  
§ 8.) Salvatorische Klausel
  
Sollten Teile der AGB oder des Vertrages unwirksam, nichtig, undurchführbar oder wirtschaftlich sinnlos sein oder werden, sollen die anderen Bestimmungen dieses Vertrages dennoch in Kraft bleiben. Anstelle der unwirksamen, nichtigen, undurchführbaren oder wirtschaftlich sinnlosen Bestimmung gilt schon heute jene Bestimmung als vereinbart, die den wirtschaftlichen Zweck, den die unwirksame, nichtige, undurchführbare oder wirtschaftlich sinnlos gewordene Bestimmung im Zeitpunkt ihrer Vereinbarung hatte, erreicht, hilfsweise ihr am nächsten kommt.
  
Zell, den 23.06.2024
  
IB2S-products-UG (haftungsbeschränkt)
Unternehmen der IB2S-Group
Geschäftsführer Hans-Werner Lange
Sitz Brennberger Weg 6
 
93199 Zell
 
Zurück zum Seiteninhalt